anbei erhalten Sie zur Info einen Förderaufruf des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zum Thema Soziale Dorfentwicklung – Starke Gemeinschaften für zukunftsfähige ländliche Räume.
- Fördergegenstände:
- Schaffung oder Nutzbarmachung sozialer Begegnungsorte/Treffpunkte
- Unterstützungs- und Begleitstrukturen für ältere Menschen
- Vielfalt, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Inklusion leben
- Mehr Selbstverantwortung für eine aktive soziale Dorfentwicklung
- Förderfähige Ausgaben:
- die Vergabe von Aufträgen, z. B. für Moderations-, Beratungs- und Ingenieursleistungen, soweit diese als Leistungen zur Bearbeitung projektbedingter Aufgaben in Auftrag gegeben werden,
- notwendige projektspezifische Anschaffungen und Investitionen,
- projektspezifisches, zusätzliches Material, das nicht zur Grundausstattung zählt,
- notwendige projektspezifische Mieten,
- notwendige projektspezifische Aktivitäten und Veranstaltungen zur Kommunikation, Beteiligung und Vernetzung von unterschiedlichen Akteuren,
- projektbedingt notwendiges zusätzliches Personal beim Zuwendungsempfänger,
- Tätigkeiten im Rahmen der Vernetzung und des Wissenstransfers, z. B. für das Vorstellen von Ergebnissen und Erfahrungen auf Fachveranstaltungen,
- Reisekosten des Zuwendungsempfängers entsprechend dem Bundesreisekostengesetz für notwendige Reisen während der Vorhabensdauer.
- Zuwendungsempfänger:
- juristische Personen, die über eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Unternehmen, Gemeinden, Städte, Landkreise)
- In Kommunen mit bis zu 35.000 €
- Max. Fördersumme: 200.000 €
- Der maximale Förderanteil im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung beträgt 90 %
- Förderzeitraum von bis zu 30 Monate
- Einreichung der Projektskizzen bis 20.11.2023